Leitfaden zur Familienstiftung
Was eine Familienstiftung leisten kann, was sie kostet und wo ihre Grenzen liegen — als Grundlage für Ihre eigene Entscheidung.
Was genau ist eine Familienstiftung?
Eine Familienstiftung ist eine selbstständige Vermögensmasse, die einem vom Stifter festgelegten Zweck gewidmet ist. Das Besondere: Sie gehört sich selbst. Nach der Übertragung ist weder der Stifter noch die Familie Eigentümer des Vermögens — die Familie wird begünstigt, nicht berechtigt.
Genau darin liegt ihr Nutzen und zugleich ihr Preis. Vermögen kann über Generationen gebündelt bleiben, weil niemand es mehr aufteilen kann. Das gilt auch dann, wenn eine spätere Generation es gern anders hätte.
Der Weg zur Stiftung — und wer welchen Teil übernimmt
1. Zielklärung
Was soll erhalten werden, wer soll künftig entscheiden, wer soll begünstigt sein? Und ist eine Stiftung dafür überhaupt das richtige Instrument? Meine Leistung.
2. Struktur und Governance
Organe, Begünstigungsordnung, Entscheidungswege und der Umgang mit Konflikten. Ergebnis ist eine Entscheidungsgrundlage, kein Satzungsentwurf. Meine Leistung.
3. Satzung und Stiftungsgeschäft
Die rechtliche Ausgestaltung und der Antrag bei der zuständigen Landesbehörde. Durch einen Rechtsanwalt.
4. Anerkennung und Steuern
Das Verfahren bei der Stiftungsaufsicht und die steuerliche Beurteilung der Vermögensübertragung. Durch Rechtsanwalt und Steuerberater.
5. Umsetzung und gelebte Praxis
Vermögen wird übertragen, Organe werden besetzt, die Stiftung beginnt zu wirken. Hier zeigt sich, ob die Struktur im Alltag trägt. Auf Wunsch mit meiner Begleitung.
Meine Leistung ist strategische Beratung zur Eigentums- und Stiftungsarchitektur. Sie umfasst keine Rechtsdienstleistung und keine Hilfeleistung in Steuersachen im Einzelfall. Mandate mit Berufsträgern kommen unmittelbar zwischen Ihnen und der jeweiligen Person zustande.
Chancen und Grenzen abwägen
Was dafür spricht
- Vermögen bleibt als Einheit erhalten und wird durch Erbfälle nicht aufgeteilt.
- Ein Unternehmen kann fortgeführt werden, ohne dass Erben es gemeinsam führen müssen.
- Begünstigung und Entscheidungswege folgen festen Regeln statt wechselnden Mehrheiten.
- Erträge werden auf Stiftungsebene regelmäßig niedriger belastet als im Privatvermögen.
Was dagegen spricht
- Die Übertragung ist im Kern unwiderruflich. Was eingebracht ist, steht Ihnen nicht mehr frei zur Verfügung.
- Begünstigte erben nicht, sondern erhalten Ausschüttungen nach Satzung.
- Der Stiftungszweck ist später nur schwer zu ändern — auch wenn sich die Familie verändert.
- Die Errichtung löst Schenkung- beziehungsweise Erbschaftsteuer aus; hinzu kommt in der Regel alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer.
- Es entstehen laufende Kosten für Verwaltung, Buchhaltung und Berichtswesen.
- Die Stiftung unterliegt der Aufsicht des Landes.
- Pflichtteilsberechtigte Angehörige können unter Umständen Ergänzungsansprüche geltend machen.
Diese Gegenüberstellung ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob und wie die einzelnen Punkte in Ihrem Fall greifen, hängt von Vermögensart, Familiensituation und Ausgestaltung ab.
Bevor Sie sich festlegen
Eine Familienstiftung bindet Vermögen über Generationen. Im Stifter-Sparring gehen wir Ihre Situation strukturiert durch — ergebnisoffen, auch wenn am Ende keine Stiftung steht.