Wie wir arbeiten

So kommen Sie zu einer Familienstiftung,
die trägt.

Ich bin der Architekt. Die Statik rechnen Berufsträger.
Beides von Anfang an im Blick – das spart Umwege, Kosten und Korrekturschleifen.

Ihr Weg in drei Phasen

Jede Phase hat eine klare Verantwortung. Was strategisch zu entscheiden ist, mache ich. Was rechtlich zu gestalten und steuerlich zu beurteilen ist, machen zugelassene Berufsträger.

Wer welchen Teil des Weges zur Familienstiftung übernimmt Vier Phasen; die erste, zweite und vierte liegen beim Berater, die dritte bei Rechtsanwalt und Steuerberater. Entscheidung Passt eine Stiftung? Struktur Wer entscheidet später? Gestaltung Satzung, Anerkennung Praxis Governance Meine Leistung: Entscheidung, Struktur, Begleitung der Praxis Rechtsanwalt und Steuerberater, in eigenem Mandat Ich erbringe keine Rechtsdienstleistung und keine Hilfeleistung in Steuersachen.

Phase 1 · Meine Leistung

Entscheidung & Entwurf

Wir klären zuerst, ob eine Stiftung für Ihre Situation überhaupt das richtige Instrument ist. Danach erarbeiten wir Zweck, Begünstigung, Organe und Entscheidungswege. Ergebnis ist eine belastbare Entscheidungsgrundlage – und ein Briefing, mit dem Anwalt und Steuerberater arbeiten können.

Phase 2 · Durch Berufsträger

Satzung & steuerliche Prüfung

Die Satzung wird von einem Rechtsanwalt ausgearbeitet, die steuerliche Beurteilung übernimmt eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater – aus Ihrem eigenen Umfeld oder aus meinem Netzwerk. Weil die strategischen Fragen vorher geklärt sind, beginnt diese Phase nicht bei null.

Phase 3 · Durch Berufsträger, begleitet von mir

Anerkennung & Aufbau

Das Anerkennungsverfahren bei der Stiftungsaufsicht und die Abstimmung mit dem Finanzamt führt Ihr Rechtsanwalt beziehungsweise Steuerberater. Ich begleite Sie durch den Prozess und bleibe auf Wunsch danach an Bord, wenn Organe besetzt und die Governance zum ersten Mal gelebt wird.

Meine Leistung ist strategische Beratung zur Eigentums- und Stiftungsarchitektur. Sie umfasst keine Rechtsdienstleistung und keine Hilfeleistung in Steuersachen im Einzelfall. Mandate mit Rechtsanwälten und Steuerberatern kommen unmittelbar zwischen Ihnen und der jeweiligen Person zustande.

Häufige Fragen

Bei einer rechtsfähigen Familienstiftung planen Sie rund 6–12 Monate ein – manchmal geht es schneller, gelegentlich dauert es deutlich länger. Eine Treuhandstiftung wird durch Vertrag errichtet und braucht kein staatliches Anerkennungsverfahren; sie ist deshalb erheblich schneller einsatzbereit. Der tatsächliche Zeitbedarf hängt von Vermögensart, Komplexität und der zuständigen Behörde ab.

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Teilen zusammen: meiner Beratungsleistung, den Honoraren von Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Behörden- und Notarkosten. Meine eigene Leistung rechne ich zu einem vorher vereinbarten Festpreis ab – kein offenes Stundenhonorar. Die Honorare der Berufsträger vereinbaren Sie unmittelbar mit diesen.

Schriftsätze und Verfahrenskommunikation gegenüber Stiftungsaufsicht und Finanzamt gehören in die Hand Ihres Rechtsanwalts beziehungsweise Steuerberaters. Ich sorge dafür, dass diese mit einer vollständig vorbereiteten Entscheidungsgrundlage starten, und begleite Sie durch das Verfahren – ohne selbst gegenüber den Behörden aufzutreten.

Dann sage ich Ihnen das. Meine Beratung ist ergebnisoffen und nicht daran gekoppelt, dass am Ende eine Stiftung steht. In manchen Konstellationen sind eine Familiengesellschaft, eine Holdingstruktur oder eine vorweggenommene Erbfolge die bessere Antwort – oder es gibt schlicht keinen Handlungsbedarf.

Bevor Sie sich festlegen

Eine Familienstiftung bindet Vermögen über Generationen. In einem vertraulichen Gespräch arbeiten wir heraus, worum es bei Ihnen tatsächlich geht – ergebnisoffen, auch wenn am Ende keine Stiftung steht.

Gespräch anfragen

Vertraulich. Ohne Produktverkauf.

Suchen