Wie wir arbeiten
So kommen Sie zu einer Familienstiftung,
die trägt.
Ich bin der Architekt. Die Statik rechnen Berufsträger.
Beides von Anfang an im Blick – das spart Umwege, Kosten und Korrekturschleifen.
Ihr Weg in drei Phasen
Jede Phase hat eine klare Verantwortung. Was strategisch zu entscheiden ist, mache ich. Was rechtlich zu gestalten und steuerlich zu beurteilen ist, machen zugelassene Berufsträger.
Phase 1 · Meine Leistung
Entscheidung & Entwurf
Wir klären zuerst, ob eine Stiftung für Ihre Situation überhaupt das richtige Instrument ist. Danach erarbeiten wir Zweck, Begünstigung, Organe und Entscheidungswege. Ergebnis ist eine belastbare Entscheidungsgrundlage – und ein Briefing, mit dem Anwalt und Steuerberater arbeiten können.
Phase 2 · Durch Berufsträger
Satzung & steuerliche Prüfung
Die Satzung wird von einem Rechtsanwalt ausgearbeitet, die steuerliche Beurteilung übernimmt eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater – aus Ihrem eigenen Umfeld oder aus meinem Netzwerk. Weil die strategischen Fragen vorher geklärt sind, beginnt diese Phase nicht bei null.
Phase 3 · Durch Berufsträger, begleitet von mir
Anerkennung & Aufbau
Das Anerkennungsverfahren bei der Stiftungsaufsicht und die Abstimmung mit dem Finanzamt führt Ihr Rechtsanwalt beziehungsweise Steuerberater. Ich begleite Sie durch den Prozess und bleibe auf Wunsch danach an Bord, wenn Organe besetzt und die Governance zum ersten Mal gelebt wird.
Meine Leistung ist strategische Beratung zur Eigentums- und Stiftungsarchitektur. Sie umfasst keine Rechtsdienstleistung und keine Hilfeleistung in Steuersachen im Einzelfall. Mandate mit Rechtsanwälten und Steuerberatern kommen unmittelbar zwischen Ihnen und der jeweiligen Person zustande.
Häufige Fragen
Bevor Sie sich festlegen
Eine Familienstiftung bindet Vermögen über Generationen. In einem vertraulichen Gespräch arbeiten wir heraus, worum es bei Ihnen tatsächlich geht – ergebnisoffen, auch wenn am Ende keine Stiftung steht.
Gespräch anfragenVertraulich. Ohne Produktverkauf.