Treuhandstiftung
Treuhandstiftung – schnell und wirksam
Gutes tun, gesellschaftliche Verantwortung übernehmen – und dabei legal Steuern sparen. Die gemeinnützige Treuhandstiftung macht beides möglich: in wenigen Wochen, ohne großen Verwaltungsaufwand, mit voller Kontrolle.
Was ist eine Treuhandstiftung?
Eine Treuhandstiftung (auch: unselbständige Stiftung) entsteht durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und einem Treuhänder. Das Stiftungsvermögen wird auf den Treuhänder übertragen, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen verwaltet und ausschließlich für den in der Satzung festgelegten Zweck einsetzt.
Im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung besitzt die Treuhandstiftung keine eigene Rechtspersönlichkeit – sie kann kein Konto eröffnen oder Verträge abschließen. Das übernimmt der Treuhänder. Steuerrechtlich werden beide Formen jedoch gleichbehandelt.
Vorteile auf einen Blick
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Gründung in 4–8 Wochen
Kein langwieriges Anerkennungsverfahren, kein monatelanger Behördengang. -
Startkapital ab 50.000 €
Vollständig steuerlich absetzbar als Spende in das Stiftungsvermögen. -
Bis zu 20 % des Einkommens absetzbar
Zusätzlich bis zu 1 Mio. € (Verheiratete: 2 Mio. €) alle 10 Jahre.
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Stimmenmehrheit bleibt beim Stifter
Volle Kontrolle über die Verwendung des Kapitals im Verwaltungsrat. -
Treuhänder kündbar
Flexibilität bleibt erhalten – ein Wechsel ist jederzeit möglich. -
Minimaler Verwaltungsaufwand
Ca. 1 Stunde pro Jahr für den Stifter – alles andere übernimmt der Treuhänder.
Für wen ist eine Treuhandstiftung sinnvoll?
- • Unternehmer mit hohem Jahresgewinn, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen wollen
- • Erben mit Kapitalvermögen, die mehr daraus machen wollen als es zu verwalten
- • Privatpersonen, die gemeinnützige Zwecke fördern und dabei Steuern sparen möchten
- • Stifter, die schnell handeln wollen – ohne monatelange Behördengänge
- • Familien, die eine gemeinnützige Stiftung als Ergänzung zur Familienstiftung errichten
Treuhandstiftung oder Familienstiftung?
| Treuhandstiftung | Familienstiftung | |
|---|---|---|
| Zweck | Gemeinnützig | Privat / Familie |
| Gründungsdauer | 4–8 Wochen | 6–12 Monate |
| Rechtspersönlichkeit | Nein | Ja |
| Steuerliche Behandlung | Gleichgestellt | Gleichgestellt |
| Stiftungsaufsicht | Nein | Ja |
| Mindestkapital | Ab 50.000 € | Individuell |
Ihr Experte: Thomas Göpffarth
Als Treuhänder übernimmt Thomas Göpffarth (Diplom-Jurist, zertifizierter DSA-Stiftungsmanager) die dauerhafte Verwaltung des Stiftungsvermögens – transparent, kündbar und mit minimalem Aufwand für den Stifter.
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