Leistungen
Meine Leistung: die Entscheidung vor der Struktur
Sie möchten Verantwortung übernehmen, Vermögen für die Zukunft sichern und Klarheit schaffen. Ich begleite Sie bei den strategischen Entscheidungen, die vor jeder Satzung getroffen werden müssen — und danach bei der gelebten Stiftungspraxis. Die rechtliche Gestaltung und die steuerliche Beratung übernehmen zugelassene Berufsträger.
Wobei ich Sie konkret unterstütze
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Entscheidungsbegleitung
Ist eine Stiftung für Ihre Situation überhaupt das richtige Instrument — oder passt eine Familiengesellschaft, eine Holdingstruktur oder eine vorweggenommene Erbfolge besser? Diese Frage steht am Anfang, nicht am Ende. -
Struktur- und Governance-Konzept
Wer entscheidet künftig, wie soll Begünstigung geregelt sein, welche Organe sind sinnvoll, was passiert bei Uneinigkeit? Ergebnis ist eine belastbare Entscheidungsgrundlage — kein Satzungsentwurf. -
Eigentumsarchitektur
Welches Vermögen soll eingebracht werden und was bleibt bewusst außerhalb? Immobilien, Beteiligungen und Kapital wirken in einer Stiftung sehr unterschiedlich.
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Briefing für Rechtsanwalt und Steuerberater
Ich bereite die Unterlagen so auf, dass die Berufsträger nicht bei null anfangen. Das verkürzt deren Arbeit und senkt die Kosten dort, wo sie am höchsten sind. -
Nachfolge- und Organplanung
Klare Regeln für Destinatäre, Gremienbesetzung und Nachbesetzung — auch für den Fall, dass die vorgesehenen Personen ausfallen. -
Begleitung von Stiftungsvorständen
Aus eigener Organpraxis: Governance-, Organisations- und Strukturfragen in bestehenden Familien- und Treuhandstiftungen.
Was ich nicht mache — und wer es übernimmt
Die Erstellung der Satzung, das Anerkennungsverfahren, die Vertretung gegenüber Stiftungsaufsicht und Finanzamt sowie die steuerliche Beurteilung des Einzelfalls sind zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beziehungsweise Steuerberaterinnen und Steuerberatern vorbehalten. Ich erbringe keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG und keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des StBerG.
Diese Leistungen übernehmen Berufsträger — aus Ihrem eigenen Umfeld oder aus meinem Netzwerk. Das Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der jeweiligen Person zustande, in deren eigener Verantwortung.
Gemeinnützige Treuhandstiftung
Für gemeinnützige Zwecke kann eine Treuhandstiftung der praktikablere Weg sein: Sie entsteht durch Vertrag und braucht kein staatliches Anerkennungsverfahren. Wichtig zu wissen: Das eingebrachte Vermögen dient dauerhaft dem gemeinnützigen Zweck und steht Ihrer Familie nicht mehr zur Verfügung. Als Treuhänder steht mein Kooperationspartner Thomas Göpffarth zur Verfügung; der Treuhandvertrag kommt unmittelbar zwischen Ihnen und ihm zustande.
Mehr zur TreuhandstiftungMeine Haltung
Ich verkaufe keine Stiftung. Meine erste Aufgabe ist herauszufinden, ob Sie überhaupt eine brauchen. Die Beratung ist ergebnisoffen und kann damit enden, dass ich Ihnen abrate.
Bevor Sie sich festlegen
Im Stifter-Sparring gehen wir Ihre Situation strukturiert durch: Vorabfragebogen, ausführliches Gespräch, schriftliche Einordnung. Ergebnisoffen, auch wenn am Ende keine Stiftung steht.
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