FAQ zur Familienstiftung

Weshalb sollte man eine Familienstiftung gründen?

Der Hauptzweck ist der langfristige Schutz des Familienvermögens. Durch die Trennung von Eigentum (Stiftung) und Nutzung (Familie) werden Zersplitterung über Erbgänge, Scheidungen oder Krisen vermieden. Klare Regeln sichern Frieden und Handlungsfähigkeit.

Wann lohnt sich eine Familienstiftung für Unternehmerfamilien?

Wenn Unternehmen oder Vermögen geordnet über Generationen erhalten werden sollen: mehrere Erben, Nachfolgefragen, Schutz vor Zerschlagung oder Pflichtteilsansprüchen. Die Stiftung schafft Stabilität und klare Zuständigkeiten.

Lohnt sich eine Familienstiftung auch für vermögende Privatpersonen?

Ja. Auch ohne Unternehmen kann die Stiftung sinnvoll sein – zur Bündelung von Immobilien, Depots oder liquiden Mitteln, zum Schutz vor externen Zugriffen und zur klaren Regelung von Zuwendungen an Kinder und Enkel im Sinne Ihrer Werte.

Wie beginne ich mit dem Thema Familienstiftung?

Starten Sie mit einer Standortbestimmung: Ziele, Werte, Vermögenslandschaft. Danach folgt ein Variantenvergleich und ein Satzungs-Vorentwurf. Erst wenn Klarheit herrscht, wird die Anerkennung beantragt und das Vermögen übertragen.

Wie läuft die Gründung konkret ab und wie lange dauert sie?

Konzeption → Satzung & Organe → Anerkennung → Vermögensübertragung. Dauer meist 6–12 Monate, je nach Komplexität und Abstimmung mit Behörden. Treuhandstiftungen sind schneller, rechtsfähige Stiftungen sind auf Dauer angelegt.

Welche Vorteile bietet eine Familienstiftung?
  • Langfristiger Vermögenserhalt
  • Schutz vor Erbstreitigkeiten und Zerschlagung
  • Klare Nachfolgeregelung
  • Steuerliche Gestaltungsspielräume
  • Dauerhafte Handlungsfähigkeit
Wie werden Familienmitglieder berücksichtigt?

Die Satzung legt fest, wer Begünstigter (Destinatär) ist, welche Zuwendungen möglich sind und unter welchen Bedingungen. So entsteht Fairness mit Struktur – unabhängig von künftigen Lebenssituationen.

Was passiert mit der Stiftung nach meinem Tod?

Die Stiftung bleibt handlungsfähig. Satzung und Organe führen fort, Nachbesetzungen und Rechte sind geregelt. So bleibt Ihr Lebenswerk unabhängig von Erbfällen und Nachlassverfahren erhalten.

Welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten?

Bei Gründung fällt möglicherweise Schenkungsteuer an, wenn die Vermögensübertragung nicht strategisch geplant wird. Laufend zahlt die Stiftung 15 % Körperschaftsteuer, ggf. Gewerbesteuer. Alle 30 Jahre wird eine Erbersatzsteuer fällig. Zuwendungen an Begünstigte werden pauschal mit 25 % versteuert.

Welche Fehler passieren häufig?

Zu schnelle Gründung ohne Werteklärung, unpräzise Satzung, fehlende Nachbesetzungsregeln, keine Liquiditätsplanung. Besser: strukturierter Prozess mit Zieldefinition, Entwurf und Probelauf vor Anerkennung.

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