FAQ zur Familienstiftung
Weshalb sollte man eine Familienstiftung gründen?
Der Hauptzweck ist der langfristige Erhalt des Familienvermögens als Einheit. Durch die Trennung von Eigentum (Stiftung) und Nutzung (Familie) wird die Zersplitterung über Erbgänge vermieden. Klare Regeln schaffen Handlungsfähigkeit, auch wenn sich die Familie verändert.
Wann ist eine Familienstiftung nicht sinnvoll?
Wenn Flexibilität und jederzeitiger Zugriff wichtiger sind als dauerhafte Bindung. Wenn das Vermögen absehbar für eigene Zwecke gebraucht wird. Wenn die Familie sich einig ist und eine einfachere Lösung wie eine Familiengesellschaft oder eine vorweggenommene Erbfolge dasselbe erreicht. Und wenn der Aufwand in keinem Verhältnis zum Vermögen steht.
Eine Stiftung ist im Kern unwiderruflich. Diese Frage gehört deshalb an den Anfang, nicht ans Ende.
Wann kommt sie für Unternehmerfamilien in Betracht?
Wenn ein Unternehmen über Generationen erhalten werden soll, mehrere Erben vorhanden sind und niemand die operative Führung übernehmen will oder kann. Die Stiftung bündelt die Anteile und verlagert die Entscheidung auf ein Gremium, statt eine Erbengemeinschaft entstehen zu lassen.
Kommt sie auch für vermögende Privatpersonen in Betracht?
Ja. Auch ohne Unternehmen kann eine Stiftung sinnvoll sein — zur Bündelung von Immobilien, Depots oder liquiden Mitteln und zur Regelung von Zuwendungen an Kinder und Enkel. Wie stark der Vorteil ausfällt, hängt allerdings erheblich von der Vermögensart ab: Bei Mieteinnahmen und hohem persönlichem Steuersatz ist er groß, bei langfristig gehaltenen Wertpapieren deutlich kleiner.
Wie beginne ich mit dem Thema?
Mit einer Standortbestimmung: Ziele, Werte, Vermögenslandschaft, Kontrollwünsche. Danach folgt der Vergleich der Varianten — Stiftung, Familiengesellschaft, Holdingstruktur, vorweggenommene Erbfolge. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, lohnt sich die rechtliche Ausgestaltung durch einen Rechtsanwalt.
Wie läuft die Gründung ab und wie lange dauert sie?
Konzeption, dann Satzung und Organe, dann Anerkennung, dann Vermögensübertragung. Die Dauer liegt in der Praxis meist bei 6 bis 12 Monaten, je nach Komplexität und Abstimmung mit der Behörde. Eine Treuhandstiftung entsteht durch Vertrag und braucht kein Anerkennungsverfahren; sie ist deshalb erheblich schneller einsatzbereit.
Welche Vorteile bietet eine Familienstiftung?
- Vermögen bleibt als Einheit erhalten
- Keine Aufteilung durch Erbfälle, keine Erbengemeinschaften
- Begünstigung und Entscheidungswege folgen festen Regeln
- Erträge werden auf Stiftungsebene regelmäßig niedriger belastet als im Privatvermögen
- Handlungsfähigkeit unabhängig von Erbfällen
Schützt eine Stiftung vor Pflichtteilsansprüchen?
Nur eingeschränkt. Übertragungen in eine Stiftung können Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB auslösen. Der Anspruch verringert sich zwar über zehn Jahre schrittweise, gegenüber dem Ehegatten kann die Frist jedoch unter Umständen gar nicht zu laufen beginnen. Wer eine Stiftung mit dieser Erwartung errichtet, sollte das vorher anwaltlich prüfen lassen.
Wie werden Familienmitglieder berücksichtigt?
Die Satzung legt fest, wer Begünstigter (Destinatär) ist, welche Zuwendungen möglich sind und unter welchen Bedingungen. Das schafft Struktur — bedeutet aber auch, dass spätere Generationen an Regeln gebunden sind, die sie nicht selbst gesetzt haben.
Was passiert mit der Stiftung nach meinem Tod?
Die Stiftung bleibt handlungsfähig. Satzung und Organe führen fort, Nachbesetzungen sind geregelt — sofern die Satzung das vorsieht. Genau daran scheitern Stiftungen in der Praxis am häufigsten: nicht am Vermögen, sondern an fehlenden Regeln für den Fall, dass die vorgesehenen Personen ausfallen.
Welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten?
Bei der Errichtung kann Schenkung- beziehungsweise Erbschaftsteuer anfallen. Laufend unterliegt die Stiftung der Körperschaftsteuer von rund 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag, bei gewerblicher Tätigkeit oder Prägung zusätzlich der Gewerbesteuer. In der Regel alle 30 Jahre wird die Erbersatzsteuer fällig; für begünstigtes Betriebsvermögen gelten dabei dieselben Verschonungsregeln wie im Erbfall. Zuwendungen an Destinatäre unterliegen beim Empfänger regelmäßig der Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Welche Sätze und Begünstigungen im Einzelfall greifen, hängt von Vermögensart und Ausgestaltung ab und gehört von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater geprüft.
Welche Fehler passieren häufig?
Zu schnelle Gründung ohne Klärung der eigenen Ziele, eine unpräzise Satzung, fehlende Nachbesetzungsregeln, keine Liquiditätsplanung für die Erbersatzsteuer — und der häufigste: Die Struktur wird gebaut, bevor die Frage beantwortet ist, ob sie überhaupt gebraucht wird.
Was ist der Unterschied zwischen Familienstiftung und Treuhandstiftung?
Eine Familienstiftung ist eine eigenständige Rechtsperson mit staatlicher Anerkennung und dient der Versorgung der Familie. Eine Treuhandstiftung entsteht durch Vertrag zwischen Stifter und Treuhänder, hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und wird in der Praxis überwiegend für gemeinnützige Zwecke genutzt.
Steuerlich sind beide gerade nicht gleichgestellt: Eine gemeinnützige Treuhandstiftung ist grundsätzlich steuerbefreit und zahlt keine Erbersatzsteuer — dafür dient das Vermögen dauerhaft der Allgemeinheit und steht der Familie nicht mehr zur Verfügung. Eine Familienstiftung ist steuerpflichtig, kommt aber der Familie zugute.
Wer steht hinter der Manufaktur für Familienstiftungen?
Matthias Peters — Stifter, Stiftungsvorstand und zertifizierter DSA-Stiftungsberater. Meine Leistung ist die strategische Beratung zur Eigentums- und Stiftungsarchitektur; sie umfasst keine Rechtsdienstleistung und keine Hilfeleistung in Steuersachen im Einzelfall.
Für rechtliche Gestaltung und steuerliche Beratung arbeite ich mit unabhängigen Berufsträgern zusammen, unter anderem mit Thomas Göpffarth (Stiftungsmanagement und Treuhänderschaft) und Jennifer Frenken (Steuerberaterin). Beide sind Kooperationspartner; Mandate kommen unmittelbar zwischen Ihnen und der jeweiligen Person zustande. Mehr über meine Arbeitsweise.
Diese Antworten sind allgemeine Informationen zum Stiftungsrecht und zur Stiftungspraxis. Sie stellen keine Rechtsberatung und keine steuerliche Beratung im Einzelfall dar.