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Eigentumsarchitektur · Orientierungsmodell

Was passiert mit Ihrem Vermögen in der vierten Generation?

Die meisten Menschen planen für ihre Kinder. Wenige betrachten, was nach 90 Jahren geschieht, wenn aus einem Vermögen viele Eigentümer geworden sind. Sechs Regler, drei Ordnungen, ein Zeitraum.

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Drei Eigentumsordnungen

Wer besitzt? Wer entscheidet? Wird Vermögen aufgeteilt oder bleibt es gebündelt?

Welt A

Privatvermögen

Das Vermögen wird bei jedem Erbgang aufgeteilt. Aus einem Topf entstehen viele unabhängige Eigentümer, mit eigenen Interessen und eigenen Entscheidungsrechten.

Welt B

Familienstiftung

Das Vermögen bleibt ein Kapitalstock. Eigentümerin ist die Stiftung. Nachkommen sind Destinatäre, also begünstigt, aber nicht Eigentümer.

Welt C

Hybridmodell

Ein Teil bleibt privat und verfügbar, ein Teil wird dauerhaft gebunden. In der Praxis häufiger als die Alles-oder-nichts-Entscheidung.

Generationen-Simulation

90 Jahre, drei Generationswechsel. Bewusst auf sechs Größen reduziert, weil mehr Regler eine Genauigkeit erzeugen, die es nicht gibt.

Vereinfachtes Illustrationsmodell, kein Steuer- oder Rechtsrechner. Die Werte sind Beispielrechnungen mit stark vereinfachter Berücksichtigung von Erbschaft- und Erbersatzsteuer, keine Prognose und keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Startvermögen 1,0 Mio €
Kinder pro Generation 2
Rendite pro Jahr, vor Steuern 6,0 %
Stiftungsanteil im Hybrid 50 %
Steuerlast auf Erträge · privat 20,0 %
Steuerlast auf Erträge · Stiftung 15,8 %
Zu den beiden Steuerreglern: Sie sind der größte Hebel im Modell — über 90 Jahre wirkt ein Unterschied von zehn Prozentpunkten stärker als Erbschaft- und Erbersatzsteuer zusammen. Welcher Wert für Sie zutrifft, hängt von der Vermögensart ab.
  • Privat, Kapitalerträge: Abgeltungsteuer von rund 26,4 %, mit Kirchensteuer mehr. Wer langfristig hält, zahlt effektiv weniger, weil nur realisierte Gewinne besteuert werden — bei Fonds allerdings jährlich die Vorabpauschale. Als Ausgangswert sind deshalb 20 % gesetzt.
  • Privat, Mieteinnahmen: Hier gilt die Abgeltungsteuer nicht. Mieteinnahmen unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz, bei Spitzensteuersatz mit Solidaritätszuschlag rund 47,5 %. Sie fallen zudem jährlich an, unabhängig davon, ob etwas verkauft wird. Für Vermieter mit hohem Einkommen ist der Regler entsprechend weit nach rechts zu stellen — und genau dort wird der Unterschied zur Stiftung am größten.
  • Stiftung: Auf Stiftungsebene fallen regelmäßig rund 15,8 % Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag an. Gewerbesteuer kommt hinzu, wenn die Stiftung gewerblich tätig oder geprägt ist.
  • Beteiligungen: Veräußerungsgewinne aus Kapitalgesellschaftsanteilen und Dividenden ab 10 % Beteiligung sind auf Stiftungsebene nach § 8b KStG zu 95 % freigestellt. Die effektive Belastung sinkt dann in Richtung 1 %. Für Zinsen, Mieten und Streubesitzdividenden gilt das nicht.
  • Immobilien: Nach aktueller Gesetzeslage ist der Verkauf außerhalb der Zehnjahresfrist steuerfrei — im Privatvermögen wie in einer vermögensverwaltenden Familienstiftung. Bei gewerblicher Prägung entfällt dieser Vorteil. Die laufenden Mieterträge sind davon nicht betroffen; sie werden in beiden Welten jährlich besteuert, nur zu sehr unterschiedlichen Sätzen.
Diese Hinweise sind allgemeine Informationen. Welcher Satz in Ihrem Fall gilt, gehört von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater geprüft.
Welt A

Privatvermögen

Gesamtvermögen der Familie
Eigentümer nach 90 Jahren
je Person
Erbschaftsteuer kumuliert
Welt B

Familienstiftung

Kapitalstock der Stiftung
Eigentümer nach 90 Jahren1 (die Stiftung)
Destinatäre
Erbersatzsteuer kumuliert
Welt C

Hybridmodell

Private Töpfe
Kapitalstock1 (die Stiftung)
Aufteilung heute
Gebunden nach 90 Jahren

Bewusst ohne Gesamtsumme. Gezeigt wird, wie sich die Eigentumsstruktur aufteilt — und wie sich das Verhältnis über 90 Jahre verschiebt, weil beide Teile unterschiedlich besteuert werden.

Gesamtvermögen der Familie im Zeitverlauf
Welt A: Privatvermögen Welt B: Familienstiftung
Das Hybridmodell ist bewusst nicht als Linie dargestellt. Erbschaft- und Erbersatzsteuer arbeiten mit festen Freibeträgen und steigenden Sätzen, weshalb zwei kleinere Vermögensteile rechnerisch fast immer günstiger abschneiden als ein großer. Dieser Effekt existiert auch in der Realität, wird in diesem vereinfachten Modell aber überzeichnet und würde eine Rangfolge suggerieren, die keine Entscheidungsgrundlage ist.

Annahmen: 30 Jahre je Generation · Erbschaftsteuer Steuerklasse I mit 400.000 € Freibetrag je Kind · Erbersatzsteuer alle 30 Jahre mit 800.000 € Freibetrag · laufende Erträge jährlich mit dem eingestellten Satz belastet · 2.500 € laufende Stiftungskosten pro Jahr · keine Entnahmen

Was dieses Modell nicht weiß

Die Zahlen zeigen eine Wirkungsrichtung. Die eigentliche Entscheidung hängt an fünf Fragen, die kein Rechner beantwortet, weil die Antworten in Ihrer Familie liegen und nicht in der Formel.

Wollen Sie das wirklich dauerhaft?

Eine Stiftung ist im Kern unwiderruflich. Was Sie einbringen, steht Ihnen und Ihren Kindern nicht mehr frei zur Verfügung.

Wer entscheidet nach Ihnen?

Ein gebündelter Kapitalstock braucht ein Gremium, das ihn führt. Wer sitzt darin, und was passiert bei Uneinigkeit?

Was brauchen Sie selbst?

Versorgung im Alter, Liquidität für Unvorhergesehenes. Der Rechner kennt Ihren tatsächlichen Bedarf nicht.

Wie unterschiedlich sind Ihre Kinder?

Gleiche Anteile sind nicht immer gerecht. Eine Satzung muss mit ungleichem Bedarf umgehen, ohne neue Ungerechtigkeit zu schaffen.

Ist es überhaupt eine Stiftung?

Familiengesellschaft, Holdingstruktur oder vorweggenommene Erbfolge lösen manche Konstellation besser. Dieses Modell kennt nur drei Welten.

Was die drei Welten bedeuten

Welt A

Privatvermögen

Stärken
  • Maximale Flexibilität und freier Zugriff
  • Keine laufenden Strukturkosten
  • Jeder Erbe entscheidet selbst
Herausforderungen
  • Vermögen wird bei jedem Erbgang aufgeteilt
  • Entscheidungsrechte verteilen sich auf viele
  • Erbengemeinschaften können blockieren
Welt B

Familienstiftung

Stärken
  • Ein Kapitalstock bleibt erhalten
  • Eigentum wird nicht auf Nachkommen verteilt
  • Entscheidungen folgen einer verbindlichen Satzung
Herausforderungen
  • Deutlich weniger Flexibilität
  • Laufende Verwaltung und Kosten
  • Verfügungsgewalt geht auf die Organe über
  • Die Satzung entscheidet über Jahrzehnte
Welt C

Hybridmodell

Stärken
  • Privatvermögen bleibt verfügbar
  • Stiftungskapital schafft dauerhafte Ordnung
  • Nicht alles muss eingebracht werden
Herausforderungen
  • Die Aufteilung muss sorgfältig geplant werden
  • Zwei Strukturen wollen laufend abgestimmt sein

Grenzen des Modells

Dieses Werkzeug ist eine strategische Orientierung. Es ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Nachfolgeberatung.

  • Keine individuelle Satzungsprüfung
  • Keine vollständige Erbschaftsteuerberechnung
  • Keine Pflichtteilsberechnung
  • Keine Patchwork-Sonderfälle
  • Keine Unternehmensbewertung
  • Keine Immobilien-Einzelfallprüfung
  • Keine Aussage, dass eine Stiftung immer sinnvoll ist

Ihre Eigentumsarchitektur entsteht nicht im Rechner

Im Stifter-Sparring gehen wir genau die fünf Fragen durch, die dieses Modell offenlassen muss. Strukturiert, mit Vorabfragebogen und schriftlicher Einordnung. Ergebnisoffen, auch wenn am Ende keine Stiftung steht.

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