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Bei der Gründung einer Stiftung in Deutschland stehen zwei Hauptformen zur Auswahl: die rechtsfähige Stiftung und die treuhänderische Stiftung.

Rechtsfähige Stiftung

Die rechtsfähige Stiftung ist eine eigenständige juristische Person, die durch staatliche Anerkennung entsteht und der staatlichen Stiftungsaufsicht unterliegt. Sie benötigt einen Vorstand, der die Stiftung in allen Belangen vertritt. In der Praxis wird häufig ein Mindestkapital von 50.000 Euro vorausgesetzt, um die langfristige Erfüllung des Stiftungszwecks sicherzustellen.

Treuhänderische Stiftung

Die treuhänderische Stiftung, auch unselbstständige oder nicht rechtsfähige Stiftung genannt, wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und einem Treuhänder (z.B. Stiftungskanzlei24 GmbH) gegründet. Der Treuhänder verwaltet das gestiftete Vermögen getrennt von seinem eigenen und gemäß den Vorgaben der Stiftungssatzung. Diese Stiftungsform bietet eine höhere Flexibilität, da Satzungsänderungen – sofern im Vertrag vorgesehen – jederzeit möglich sind. Sie unterliegt nicht der staatlichen Anerkennung oder Aufsicht, sondern lediglich der Kontrolle durch das Finanzamt. Es gibt keine festen Vorgaben für ein Mindestkapital, was sie besonders für kleinere Vermögen attraktiv macht.

Kriterien für die Wahl der passenden Rechtsform

Bei der Entscheidung zwischen einer rechtsfähigen und einer treuhänderischen Stiftung sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Kontrolle durch Aufsichtsbehörden: Wenn eine zusätzliche staatliche Kontrolle gewünscht ist, bietet die rechtsfähige Stiftung diesen Rahmen.
  • Stiftungskapital: Für die rechtsfähige Stiftung wird oft ein höheres Anfangskapital empfohlen, während die treuhänderische Stiftung unabhängig von der Vermögenshöhe gegründet werden kann.
  • Gründungsdauer: Die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, während eine treuhänderische Stiftung unter Umständen innerhalb weniger Wochen gegründet werden kann.
  • Verwaltungsaufwand: Bei der treuhänderischen Stiftung übernimmt der Treuhänder die Verwaltung, was den Aufwand für den Stifter reduziert.
  • Flexibilität: Satzungsänderungen sind bei der treuhänderischen Stiftung leichter umzusetzen, was Anpassungen an veränderte Bedingungen ermöglicht.
  • Organbesetzung: Die rechtsfähige Stiftung erfordert eine dauerhafte Besetzung der Organe, während bei der treuhänderischen Stiftung der Treuhänder diese Funktion übernimmt.

Die Wahl der geeigneten Stiftungsform hängt somit von individuellen Präferenzen, dem verfügbaren Kapital und den gewünschten Verwaltungsstrukturen ab.

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