
2023.11 - Fehler bei der Gründung einer Familienstiftung vermeiden
Die Gründung einer Familienstiftung ist eine komplexe Angelegenheit, die zahlreiche steuerliche und rechtliche Aspekte berührt. Sie kann erhebliche Vorteile bieten, insbesondere in den Bereichen Vermögensschutz, Haftung und Nachlassplanung. Allerdings gibt es auch Fallstricke, die vermieden werden sollten. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten müssen:
Steuerliche Grundlagen der Vermögensübertragung
Die anfängliche Vermögensübertragung in eine Familienstiftung wird steuerlich als Schenkung behandelt. Dabei gelten spezifische Freibeträge, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad der Begünstigten richten. Die Regel lautet:
- 100.000 Euro pro Begünstigtem in gerader Linie (z. B. Kinder, Enkel).
- 20.000 Euro, wenn entferntere Verwandte oder außerhalb der geraden Linie stehende Personen, wie z. B. Eltern oder Geschwister, begünstigt werden.
Planen Sie Ihre Stiftung daher so, dass die Freibeträge optimal genutzt werden, um hohe Schenkungssteuern zu vermeiden. Beispielsweise sollte bei der Aufnahme von Eltern oder Geschwistern als Begünstigte sorgfältig abgewogen werden, ob eine alternative Gestaltung sinnvoller ist.
Wahl des Grundstockvermögens
Das Grundstockvermögen der Stiftung kann aus verschiedenen Vermögensarten bestehen:
- Barvermögen: Einfach zu bewerten und flexibel einsetzbar.
- Immobilien: Diese können zwar langfristig stabile Erträge generieren, ihre Bewertung kann jedoch steuerliche Herausforderungen mit sich bringen.
- Wertpapiere: Diese sind einfach zu bewerten, sofern die depotführende Bank kooperiert.
- Unternehmensanteile: Sie eignen sich besonders gut, da sie unter bestimmten Bedingungen steuerliche Begünstigungen genießen.
Zu vermeiden sind jedoch Vermögenswerte, die keinen laufenden Ertrag generieren, wie Edelmetalle, Kunstwerke oder Kryptowährungen. Diese werden von der Stiftungsaufsicht in der Regel nicht als geeignetes Grundstockvermögen anerkannt.
Gestaltung der Satzung
Eine klar formulierte Satzung ist das Herzstück einer Familienstiftung. Fehlerhafte Formulierungen können jedoch zu unerwünschten steuerlichen Konsequenzen führen. Beispielsweise sollten nur Begünstigte aufgenommen werden, deren Verwandtschaftsgrad hohe Freibeträge ermöglicht. Werden entfernte Verwandte oder Dritte als Begünstigte aufgenommen, kann sich der Freibetrag drastisch reduzieren. Aber auch hierfür gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, die bei passender Gestaltungsberatung zu dem erwünschten Ergebnis führt.
Langfristige Planung
Die Gründung einer Familienstiftung ist eine langfristige Entscheidung. Einmal in die Stiftung eingebrachtes Vermögen verbleibt dort dauerhaft. Nur die Erträge können an die Begünstigten ausgeschüttet werden. Eine Rückabwicklung ist in der Regel nicht möglich. Daher ist es wichtig, bereits bei der Gründung alle möglichen Szenarien und Entwicklungen der Zukunft zu bedenken.
Fazit
Die Gründung einer Familienstiftung bietet erhebliche Vorteile, wenn sie korrekt geplant und umgesetzt wird. Fehler bei der Wahl der Begünstigten, der Gestaltung der Satzung oder der Auswahl des Grundstockvermögens können jedoch zu unerwünschten steuerlichen Belastungen führen. Eine professionelle Beratung ist daher unverzichtbar, um alle Vorteile einer Familienstiftung optimal zu nutzen und langfristige Probleme zu vermeiden.