
2023.09 - Steuerliche Grundlagen der Familienstiftung
Die Familienstiftung bietet eine einzigartige Möglichkeit, Vermögen langfristig zu sichern und steuerliche Vorteile zu nutzen. Besonders für Unternehmer und vermögende Privatpersonen kann sie eine sinnvolle Lösung darstellen, sowohl zur Reduktion der Steuerlast als auch zur Regelung der Vermögensnachfolge. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten steuerlichen Aspekte der Familienstiftung:
Allgemeine Steuerliche Behandlung
Familienstiftungen sind juristische Personen und unterliegen daher dem Körperschaftssteuergesetz. Auf das Einkommen der Stiftung wird eine Körperschaftsteuer von 15 % erhoben, zu der ein Solidaritätszuschlag von 0,825 % hinzukommt. Insgesamt ergibt sich somit eine Steuerbelastung von 15,825 %.
- Gewerbesteuer: Diese fällt grundsätzlich nicht an, solange die Stiftung lediglich Vermögen verwaltet, wie etwa Immobilien vermietet oder Aktien besitzt. Sollte die Stiftung jedoch ein Gewerbe betreiben, wird sie auch gewerbesteuerpflichtig, wobei die genaue Belastung von der jeweiligen Gemeinde abhängt.
- Umsatzsteuer: Vermögensverwaltende Tätigkeiten, wie die Vermietung von Immobilien oder der Handel mit Wertpapieren, sind in der Regel umsatzsteuerfrei. Bei bestimmten Geschäften, wie der kurzfristigen Vermietung über Plattformen oder der Vermietung von Gewerbeimmobilien, kann jedoch Umsatzsteuerpflicht bestehen.
Steuerliche Vorteile der Familienstiftung
- Geringere Steuerlast: Im Vergleich zu Privatpersonen, die einen höheren Grenzsteuersatz haben, profitiert die Stiftung von einer deutlich niedrigeren Steuerlast.
- Steuerfreiheit nach Haltefristen: Gewinne aus Immobilienverkäufen sind nach einer Haltefrist von zehn Jahren steuerfrei, ähnlich wie im Privatvermögen.
- Kapitaleinkünfte: Dividenden und Gewinne aus Wertpapiergeschäften können teilweise steuerfrei oder mit deutlichen Erleichterungen realisiert werden.
Erbersatzsteuer
Eine Besonderheit der Familienstiftung ist die sogenannte Erbersatzsteuer, die alle 30 Jahre anfällt. Hierbei wird das Vermögen der Stiftung wie ein Erbfall behandelt und entsprechend besteuert. Allerdings genießt die Stiftung Freibeträge, die sich nach den gesetzlichen Erbschaftssteuerfreibeträgen richten.
- Freibeträge: Beispielsweise sind 800.000 Euro für zwei Kinder steuerfrei.
- Steuersätze: Diese reichen je nach Vermögenshöhe von 7 % bis zu 30 %.
Besteuerung von Begünstigten
Die Begünstigten der Stiftung, auch Destinatäre genannt, müssen Zuwendungen der Stiftung als Kapitaleinkünfte versteuern. Hierbei gilt ein pauschaler Steuersatz von 26,375 %, allerdings können sie den Sparer-Pauschbetrag nutzen.
Pflichten und Aufwand
Eine Familienstiftung muss jährlich eine Körperschaftsteuererklärung abgeben, falls das Einkommen die Freibetragsgrenze von 5.000 Euro überschreitet. Zusätzlich sind weitere steuerliche und rechtliche Nachweise erforderlich, beispielsweise für die Erbersatzsteuer oder bei gewerblichen Tätigkeiten.
Fazit
Die Familienstiftung ist ein leistungsfähiges Instrument zur Steueroptimierung und Vermögenssicherung. Sie eignet sich besonders für diejenigen, die Vermögen langfristig sichern und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen möchten. Eine detaillierte Planung und professionelle Beratung sind jedoch unabdingbar, um alle Vorteile voll auszuschöpfen und rechtliche sowie steuerliche Fallstricke zu vermeiden.